Die Reform der Grundsteuer war nur durch den Kompromiss zwischen Bundesministerium der Finanzen und allen Ländern umzusetzen. Durch die entsprechende Grundgesetzänderung können Länder, die sich diesem Modell nicht anschließen wollen, ein eigenes Grundsteuermodell einführen (sog. Öffnungsklausel).
- Die folgenden Länder setzen das Bundesmodell um: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Das Landesmodell wenden folgende Länder an: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen