Mit der Grundsteuer C können künftig baureife Grundstücke durch die Gemeinden mit einem höheren Hebesatz besteuert werden, um der Tatsache entgegen zu wirken, dass bei den ständig steigenden Immobilienpreisen baureife Grundstücke als Spekulationsobjekte gehalten werden. Hierdurch sollen Anreize dafür geschaffen werden, auf baureifen Grundstücken den dringend benötigten Wohnraum zu bauen.

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