Grundsteuererklärung auf den 1.01.2022 noch nicht abgegeben und das Finanzamt hat schon eine Erinnerung geschickt?

Unsere Steuerberaterkanzlei reicht Ihre Grundsteuererklärung schnellstmöglich bei Ihrem Finanzamt ein. Profitieren Sie von kostengünstigen Festpreisen. Sie können zwischen digitaler und analoger Bearbeitung wählen. Sie erhalten von uns eine Checkliste, welche Daten und Unterlagen wir benötigen. Sollten Sie eine analoge Zusammenarbeit bevorzugen, können Sie uns Ihre Unterlagen zur Erfassung Ihrer Daten auch per Post, Fax oder E-Mail zusenden.

Unser Leistungen

Wir führen Sie einfach und schnell durch die Erfassung Ihrer Grundsteuerdaten und übertragen die Feststellungserklärung Ihres Grundbesitzes direkt an das zuständige Finanzamt. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Unterlagen digital zu übersenden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir finden eine individuell auf Sie abgestimmte Lösung!
Erfassung Ihrer Grundbesitzdaten digital oder analog

Sie erhalten Zugang zu unserem rechtssicheren Mandantenportal und können Ihre Daten mit wenig Aufwand digital an uns übermitteln. Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht über unser Mandantenportal übermitteln möchten, senden Sie uns die Daten per Post, per Fax oder E-Mail zu. Wir vervollständigen Ihre Angaben, halten bei Zweifelsfragen mit Ihnen Rücksprache und fordern ggf. weitere benötigte Dokumente wie den Grundbuchauszug und entsprechende Flurkarten direkt für Sie an. Hierdurch entstehen ggf. zusätzliche Kosten. Auf besonderen Wunsch können Sie auch per WhatsApp mit uns in Kontakt treten.

Erstellung der Grundsteuererklärung

Sie benötigen keinen Zugang zum Elsterportal der Finanzverwaltung. Wir erstellen die Grundsteuererklärung und führen die Neubewertung Ihres Grundbesitzes durch. Über unser Mandantenportal können Sie die Grundsteuererklärung ganz einfach überprüfen und online unterzeichnen. Wenn Sie das Mandantenportal nicht nutzen möchten, senden wir Ihnen die Feststellungserklärung zur Überprüfung auch gerne per Post zu. Diese senden Sie nach Prüfung unterschrieben an uns zurück.

Übergabe an das Finanzamt und Bescheidprüfung

Nachdem Sie Ihre Feststellungserklärung online unterzeichnet und/oder per Post an uns zurückgegeben haben, übermitteln wir diese fristgerecht, rechtssicher und digital an das zuständige Finanzamt. Sie erhalten von uns eine Berechnung des voraussichtlichen Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrages. Bei Ergehen der Bescheide werden diese von uns auf Richtigkeit Überprüft.

Abgabefrist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen! Jetzt noch schnell Grundsteuererklärung anfragen!

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wir kümmern uns um die fristgerechte digitale Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. Sie benötigen keinen ELSTER-Zugang.
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